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Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?

Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag. ...mehr

Generalversammlung bei einer GmbH

In welchen Fällen müssen die Gesellschafter eine Generalversammlung einberufen? ...mehr

Wie müssen Reisen abgerechnet werden?

Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen. ...mehr

Handwerkerbonus beantragen

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. ...mehr

Betriebshilfe

Wenn ein/e UnternehmerIn seiner/ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. ...mehr

Achtung: Alte Pendlerrechner-Ausdrucke sind nur bis 31.12.2014 gültig!

Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online ...mehr

Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen. ...mehr

Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?

Jahresabschluss einreichen

Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen beantragen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedrig sein wird als der des Vorjahres.

Anzahlung für Steuernachzahlungen

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2013 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2013 handelt.

Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,88 % p.a.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung/Ausdruck Pendlerrechner abgeben

Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet – z.B. bei Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss sie bis 30.9. des Folgejahres abgegeben werden.

Auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners muss bis 30.9. abgegeben werden.

Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen.

Stand: 30. Juli 2014

Bild: ARochau - Fotolia.com

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