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Was sind die Eckpunkte der geplanten Steuerreform?

Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurden nun die Eckpunkte der geplanten Änderungen veröffentlicht. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. ...mehr

Ist die Kleinunternehmerbefreiung bei Vermietungen inländischer Immobilien aus dem Ausland anwendbar?

Verfügen im Ausland ansässige Personen in Österreich über Immobilien, so stellt sich häufig die Frage, ob die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch genommen werden kann. ...mehr

Immobilienertragsteuer: Was ist die „Herstellerbefreiung“?

Einkünfte aus der Veräußerung von privaten Grundstücken unterliegen der sogenannten Immobilienertragsteuer (ImmoESt). ...mehr

Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. ...mehr

Betriebsveräußerung: Steht der Hälftesteuersatz auch bei geringfügiger Weiterbeschäftigung im Betrieb zu?

Nach österreichischem Ertragsteuerrecht können Gewinne, die im Zuge einer Betriebsveräußerung entstehen, unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt besteuert werden. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2022

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden. ...mehr

Wie haften Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben bei Bauleistungen?

Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zu einem Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Die Haftung entfällt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen: ...mehr

Wie halten Sie gute Mitarbeiter im Unternehmen?

Für viele Unternehmen ist es ein wesentlicher Erfolgsfaktor gute Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten, um wichtiges Know-how zu binden und gemeinsam Unternehmensziele zu realisieren. ...mehr

Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale in der Form von Werbungskosten kann berücksichtigt werden, wenn die einfache Wegstrecke 20 km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale). Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist oder bei einer Behinderung und wenn die einfache Wegstrecke 2 km übersteigt. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, welcher die Lohnsteuer direkt verringert und beträgt pro Kilometer zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz € 2,00. Ob das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen, ist zwingend mit dem Pendlerrechner (https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/) zu ermitteln.

Kleines Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke

Jährlich in €

ab mindestens 20 km

696,00

bei mehr als 40 km

1.356,00

bei mehr als 60 km

2.016,00

 

Großes Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke

Jährlich in €

ab mindestens 2 km

372,00

bei mehr als 20 km

1.476,00

bei mehr als 40 km

2.568,00

bei mehr als 60 km

3.672,00

 

Arbeitnehmer, die den Arbeitsweg an mindestens 4 Tagen pro Monat zurücklegen, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu. Wenn der Arbeitsweg an mindestens 8 Tagen pro Monat zurückgelegt wird, steht das Pauschale zu 2/3 und ab 11 Tagen pro Monat, wie bisher, zur Gänze zu.

Das Pendlerpauschale ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung gestellt bekommt.

Wenn dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad zur Verfügung gestellt wird, ist das seit 8.1.2021 für den Anspruch auf das Pendlerpauschale jedoch nicht schädlich.

Stand: 01. Oktober 2021

Bild: Kzenon - Adobe Stock.com

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