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Steuerspartipps zum Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. ...mehr

Was ist bei Rechnungen für Anzahlungen und Endabrechnungen zu beachten?

Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen. ...mehr

Was ändert sich für bestimmte Aushilfskräfte in der Sozialversicherung ab 1.1.2018?

Für bestimmte Aushilfen kommt es ab 1.1.2018 zu einer Änderung in der Sozialversicherung. ...mehr

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich. ...mehr

Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen. ...mehr

Wie kann ich Risiken im Unternehmen managen?

Unternehmer sein, bedeutet Risiken eingehen: Ohne Risiko kein unternehmerischer Erfolg. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe der Unternehmensführung. ...mehr

Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen. Diese Beiträge werden von einer Vorsorgekasse veranlagt. Für bestimmte Freiberufler und Landwirte besteht daneben auch noch die Möglichkeit einer Selbständigenvorsorge auf freiwilliger Basis.

Auszahlungsanspruch

Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Beiträge besteht

  • bei Pensionsantritt
  • bei Tod (an den Partner und die unterhaltsberechtigten Kinder oder in die Verlassenschaft)
  • zwei Jahre nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit oder des Erlöschens bzw. Ruhens der Gewerbeberechtigung (und mindestens 3-jähriger Beitragszahlungen). Bei einem Wechsel zwischen einer selbständigen und unselbständigen Tätigkeit können die bisher erworbenen Ansprüche übertragen werden.
  • nachdem für fünf Jahre keine Beiträge zur Selbständigenvorsorge entrichtet werden mussten

Auszahlungsmodus

  • Einmalbetrag,
  • monatliche Rente (durch Übertragung an eine Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung) oder
  • Übertragung an eine neue Vorsorgekasse bei Wechsel in eine unselbständige Tätigkeit.

Steuerliche Begünstigungen

  • Die Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %.
  • Die Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung) ist steuerfrei.
  • Die Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben (senken die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer).

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: Olaf Schwenty - Fotolia.com

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