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Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
täglich (entfällt mit 1.1.2017)
monatlich € 425,70
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 638,55
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 166,00
monatlich € 4.980,00
   
jährlich für Sonderzahlungen € 9.960,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer  
   
ohne Sonderzahlung € 5.810,00

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

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