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Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen. ...mehr

Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb?

Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb. ...mehr

Was ist bei Managerversicherungen steuerlich zu beachten?

Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert. ...mehr

Was ist die Grundsteuer?

Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert. ...mehr

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert. ...mehr

Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht. ...mehr

Was ist eine Blockchain?

Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben. ...mehr

Was ist bei Managerversicherungen steuerlich zu beachten?

Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.

Sogenannte D&O-Versicherungen (Vermögensschadenversicherungen) versuchen, dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Nur welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich daraus? Laut Rechtsmeinung des BMFs in den Lohnsteuerrichtlinien sind Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften steuerlich wie folgt zu behandeln:

Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Begünstigter

In diesem Fall sind die Prämienzahlungen beim Unternehmen Betriebsausgaben. Beim Manager liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.

Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist der Arbeitgeber

Hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall liegen beim Arbeitgeber Einnahmen vor.

Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und Begünstigter

Auch hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall hat der Arbeitnehmer Einnahmen denen die Schadenszahlungen an den Arbeitgeber als Werbungskosten gegenüberstehen (unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze).

Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist geschädigter Dritter

Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten, keine Einnahmen im Versicherungsfall.

Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Begünstigter ist geschädigter Dritter

Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer.

Stand: 25. April 2018

Bild: patpitchaya - Fotolia.com

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