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Was hat sich beim Einkommensteuertarif geändert?

Senkung in 2022 und 2023 durch die Steuerreform ...mehr

Unter welchen Voraussetzungen unterliegen (gemischte) Liegenschaftsschenkungen der Einkommensteuer?

Aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ...mehr

Bis zu welcher Höhe können Begräbniskosten außergewöhnliche Belastungen sein?

Neuer Höchstbetrag in den Lohnsteuerrichtlinien ...mehr

Verlängerung Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland

Neues zum DBA-Deutschland ...mehr

Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

Steuerreform bringt höhere Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung ...mehr

Wie wurden die Absetzbeträge in der Einkommensteuer geändert?

Einkommensteuerersparnis durch die Steuerreform ...mehr

Eigenkapital und Bonität

Die richtige Eigenkapitalquote bestimmt wesentlich die Bonität Ihres Unternehmens ...mehr

Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht.

Ist die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs nach Abzug des Familienbonus Plus (maximal in Höhe der bestehenden Steuer) und nach Berücksichtigung der weiteren Absetzbeträge negativ, so ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag inklusive der Kinderzuschläge gutzuschreiben.

Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, bekommen bis zu 55 % (erhöhter Wert ab 2021) von bestimmten Werbungskosten zurück. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Gutschrift beträgt maximal € 400,00 pro Jahr. Pendler erhalten maximal € 500,00 pro Jahr. Hat man Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, ist der maximale Betrag dieser SV-Rückerstattung um € 650,00 (erhöhter Wert ab 2021) zu erhöhen.

Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen und Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, erhalten vom Finanzamt eine Gutschrift von 80 % (erhöhter Wert ab 2021) der Sozialversicherungsbeiträge – maximal € 550,00 (erhöhter Wert ab 2021).

Stand: 24. Februar 2022

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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