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GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!

Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt. ...mehr

Welche Änderungen gibt es bei Stipendien?

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien. ...mehr

Welche Rechnungsangaben verlangt der EuGH?

Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier. ...mehr

Was bringt der Zuzugsfreibetrag für ausländische Wissenschaftler und Forscher?

Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler, Forscher, etc. geschaffen. ...mehr

Was ist der Sanierungsscheck für Private 2017?

Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden. ...mehr

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2017

Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. ...mehr

Gute Ideen gefragt?

Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen neue Einsichten. ...mehr

Was ist der Sanierungsscheck für Private 2017?

Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden, wenn

  • eine umfassende Sanierung nach klimaaktivem bzw. gutem Standard oder
  • eine Teilsanierung, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führt, durchgeführt wird.

Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.

Was sind z. B. förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen?

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Achtung:

Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert, wie Budgetmittel vorhanden sind!

Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.

Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

Stand: 29. Mai 2017

Bild: 3darcastudio - Fotolia.com

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