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Verlustausgleich bei Kapitalvermögen

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden. ...mehr

Was muss im Impressum stehen?

Inhaber von periodischen Medien sind zum Veröffentlichen eines Impressums verpflichtet. ...mehr

Kann ein Büro Werbungskosten darstellen?

Eine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im Verkauf tätig ist, hatte die Wohnung nebenan (neben ihrer Wohnung) gemietet. ...mehr

Sonderbestimmungen zur KESt neu

Durch die neuen Regelungen zur Kapitalertragsteuer werden Substanzgewinne in der Regel mit 25 % besteuert. ...mehr

Grundbuch-Umstellung

Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert. ...mehr

Grundbuch-Umstellung

Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein. Sechs Monate (von 7.5. - 06.11.2012) können die Daten mit den „alten“ Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein neuer Grundbuchauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27. April) kostenlos dazu. In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen. Beachtet werden sollte auch, dass seit 7. Mai 2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchauszügen gelten.

Stand: 06. Juni 2012

Bild: Arestov Andrew - Fotolia.com

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