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Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. ...mehr

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. ...mehr

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. ...mehr

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung!

Wie bereits berichtet, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020 erweitert. ...mehr

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern. ...mehr

Platz schaffen im Regal: Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. ...mehr

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2020

Werte für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. ...mehr

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. ...mehr

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Sorgfaltspflichten

Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. Die dabei geltenden Sorgfaltspflichten laut WiEReG werden ab 10.01.2020 nun ausführlicher beschrieben. Klargestellt wird, dass angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zu erheben sind. Diese Informationen können aus öffentlichen Registern (insbesondere Firmenbuch) und privaten Urkunden (z. B. Gesellschafts-, Stimmbindungs- oder Treuhandverträgen) gewonnen werden. Außerdem sind genaue Angaben zu der Art des wirtschaftlichen Eigentums (z. B. Beteiligungsausmaß oder Stimmrechte) vorzulegen. Zugleich werden die flankierenden Straftatbestände konkretisiert und erweitert. Neu ist dabei etwa, dass bei einem Verstoß gegen die fünfjährige Aufbewahrungspflicht für relevante Dokumente und Informationen empfindliche Geldstrafen drohen.

Subsidiäre Meldung

Sofern keine andere natürliche Person die Voraussetzungen erfüllt, waren ersatzweise auch schon bisher die Geschäftsführer der Gesellschaft zu melden. Ab 10.01.2020 muss bei dieser subsidiären Meldung außerdem gemeldet werden, ob die Gesellschaft tatsächlich keine wirtschaftlichen Eigentümer hat oder diese trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht festgestellt werden konnten.

Öffentliche Einsichtnahme

Ab 10.01.2020 kann jeder kostenpflichtige Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer anfordern. Bestimmte Informationen (wie beispielsweise Beteiligungshöhe, Ausmaß der Stimmrechte, Adressen der wirtschaftliche Eigentümer) werden in diesen Auszügen allerdings nicht offengelegt.

Weitere wichtige Änderungen

Neu ist auch, dass bei Treuhandverhältnissen künftig der kontrollierte Gesellschaftsanteil angegeben werden muss. Außerdem wird der Anwendungsbereich des WiEReG auf ausländische Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, die im Inland geschäftlich tätig sind oder Liegenschaften erwerben, erweitert. Ab dem 10.11.2020 erhalten berufsmäßige Parteienvertreter (z. B. Steuerberater) zudem die Möglichkeit, alle Dokumente, die zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind (z. B. Organigramm, Gesellschafts-, Stimmbindungs-, Treuhandvertrag), als sogenanntes "Compliance Package" über das Unternehmensserviceportal einzureichen.

Stand: 19. Dezember 2019

Bild: nmann77 - Fotolia.com

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